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SPD: Neue Regelung für den „Feuerwehrführerschein“ dringend notwendig.

Veröffentlicht am 03.07.2009 in MdB und MdL

Thomas Knapp: „Die Landesregierung muss umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Mitglieder der Rettungs- und Hilfsdienste Einsatzfahrzeuge mit Sonderfahrtberechtigungen führen dürfen.“
Der SPD-Landtagsabgeordnete Thomas Knapp begrüßt die Entscheidung im Verkehrsausschuss des Bundestags, eine Rechtsgrundlage für die Einführung des sog. „Feuerwehrführerscheins“ zu schaffen.

Damit werde die Diskussion am Freitag im Bundestag mit einem positiven Ergebnis beendet, sagte Knapp. Er forderte die Landesregierung auf, alsbald die entsprechenden gesetzlichen Landesregelungen zu erlassen: „Sobald auf Bundsebene alle Voraussetzungen geschaffen sind, muss die Landesregierung per Rechtsverordnung tätig werden, um den Angehörigen der Rettungs- und Hilfsdienste Sonderfahrtgenehmigungen erteilen zu können.“ Die Vorgaben der Bundesebene beurteilt Knapp sehr positiv: „Es ist ein guter Kompromiss, um die Verkehrssicherheit genauso aufrechtzuerhalten wie die Einsatzfähigkeit im Ehrenamt.“

Auf Vorschlag der SPD-Bundestagsfraktion hatte sich die Große Koalition auf eine zwei-stufige Regelung geeinigt. Mitglieder der Rettungs- und Hilfsdienste, die länger als zwei Jahre einen Führerschein der Klasse B besitzen, erhalten nach einer organisationsinternen Ausbildung und Prüfung eine Fahrtberechtigung für Fahrzeuge bis zu 4,75 Tonnen. Durch eine externe verkürzte Ausbildung und Prüfung kann eine qualifizierte Fahrtberechtigung für ein Gesamtgewicht von bis zu 7,5 t erlangt werden. Die Kosten hierfür sollen bei rund 600 Euro liegen. Nach zwei Jahren ist eine Umschreibung der Fahrtberechtigung in einen regulären Führerschein der Klasse C1 möglich.

Diese Entscheidung soll ein Problem lösen, das sich in den vergangenen Jahren immer stärker auswirkte: Die seit 1999 erworbenen Führerscheine der Klasse B berechtigen Fahrer nur noch zum Führen von Fahrzeugen bis 3,5 t Gesamtgewicht. Das führt dazu, dass jüngere Mitglieder der Rettungs- und Hilfsdienste nicht berechtigt sind, die meist wesentlich schwereren Einsatzfahrzeuge zu fahren. Derzeit ist dafür ein Führerschein der Klasse C1 notwendig, der aber Kosten in Höhe von rund 3.000 Euro verursacht. „Diese jetzige Regelung sprengt das Budget der meisten Rettungs- und Hilfsorganisationen“, sagte Knapp. „Wenn unsere Feuerwehr einsatzbereit bleiben soll, ist die jetzt beschlossene Änderung dringend notwendig.“

Timo Steinhilper

 

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