
Wirtschaftsausschuss im Europäischen Parlament berät über Änderungsanträge zur Neuregelung der Einlagensicherungssysteme.

Wirtschaftsausschuss im Europäischen Parlament berät über Änderungsanträge zur Neuregelung der Einlagensicherungssysteme.
Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Währung haben in der Ausschusssitzung am Mittwoch erstmals über die eingereichten Änderungsanträge zum Berichtsentwurf zur Reform der Einlagensicherungssysteme in der EU beraten.
"Der intensive Austausch im Vorfeld mit den Schattenberichterstattern der anderen Fraktionen und vielen weiteren Kollegen und Experten hat sich ausgezahlt. Die Grundzüge des Vorschlags sind überwiegend auf Zustimmung gestoßen. Auf zahlreichen Änderungsanträgen kann man bei der jetzt folgenden Feinjustierung des Berichts aufbauen und Kompromisslösungen erarbeiten", so die erste Einschätzung des sozialdemokratischen Berichtserstatters Peter SIMON.
Seinen Vorschlag zu flexibleren Lösungen und der Anerkennung unterschiedlicher Sicherungssysteme, wie beispielsweise der Institutssicherung des Genossenschaftssektors und der Sparkassen, sieht der SPD-Europaabgeordnete seitens einer deutlichen Mehrheit im Ausschuss nicht in Frage gestellt. Eine teilweise erhobene Forderung nach grundsätzlich längeren Auszahlungsfristen für Einlagensicherungssysteme im Falle der Insolvenz einer Bank lehnt Peter SIMON jedoch ab. "Damit der Alltag des Sparers so wenig wie möglich beeinträchtigt wird, ist ein schneller Zugang zu den Spar- und Giroguthaben unumgänglich."
Besonders kritisch steht der sozialdemokratische Abgeordnete den Vorschlägen einiger Kollegen gegenüber, für die Auszahlung der Kundenguthaben einer insolventen Bank erst im Ernstfall Gelder von anderen Banken einziehen zu wollen, anstatt bereits im Voraus einen Fonds für Krisenzeiten einzurichten. "Das würde im Krisenfall im Zweifel dazu führen, dass wieder der Staat und damit der Steuerzahler einspringen müssen. Die Finanzwelt muss die Folgen ihres Handelns endlich selbst tragen und darf sich nicht weiterhin auf Geldern der Steuerzahler ausruhen", betont Peter SIMON.
Wird eine Bank insolvent, muss grundsätzlich sichergestellt sein, dass der Bankkunde seine Gelder auf Spar- und Girokonten zurückerhält. "Fehleinschätzungen der Banken dürfen nicht auf dem Rücken der Kunden ausgetragen werden. Sparerschutz muss an erster Stelle stehen", fordert der zuständige Berichterstatter Peter SIMON mit Blick auf die weitere Diskussion.
Nach der Ausschusssitzung beginnt nunmehr die Kompromissfindung zwischen den Fraktionen. Der Bericht steht wahrscheinlich am 24.Mai im Ausschuss für Wirtschaft und Währung zur Abstimmung. Das Plenum entscheidet voraussichtlich noch vor der Sommerpause darüber.
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