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Mindestlöhne bei Postdienstleistungen

Veröffentlicht am 14.09.2007 in Bundespolitik

Mindestlöhne haben wir in der Vergangenheit bereits für Bauarbeiter und Gebäudereiniger durchgesetzt. In der Koalition haben wir erreicht, dass alle Wirtschaftsbranchen in den Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes aufgenommen werden können. Dies entspricht unserer Zielsetzung, die Voraussetzung für tarifliche Mindestlöhne zu schaffen.

Konkret gehen wir das jetzt für die Postdienstleistungen an. Seit 04.09.2007 sind die Voraussetzungen gegeben. Die Gewerkschaft verdi und der Arbeitgeberverband AGV Postdienste haben sich auf einen Mindestlohn geeinigt. Wir werden jetzt zügig die nächsten Schritte einleiten, damit der Mindestlohn ab 1. Januar 2008 für alle Beschäftigten der Postdienstleistungen gilt. Damit sorgen wir dafür, dass auch nach Ende des Briefmonopols Wettbewerb nicht über Lohndumping entschieden wird. Das ist gut für 200.000 Kolleginnen und Kollegen im Postbereich.

Der Konzernbetriebsrat der Post AG hat uns seinen Dank übermittelt: „Die Postbeschäftigten haben einen verlässlichen Sachwalter für ihre Grundinteressen in der Politik – die SPD!“

Der nächste Schritt: Entsprechend der Einigung in der Koalition wird unser Bundesarbeitsminister Franz Müntefering in nächster Zeit den Entwurf für ein aktualisiertes Mindestarbeitsbedingungengesetz vorlegen. Dies gibt es bereits seit
1952, wurde aber nie angewendet. Damit werden auch Mindestlöhne in den Bereichen möglich, in denen die Tarifbindung nicht mindestens 50 Prozent beträgt.

Klar ist aber auch: Wir werden in unserem Druck auf die Union nicht nachlassen: Unser Ziel bleibt der gesetzliche Mindestlohn. Dass es uns ernst ist, zeigen Kurt Beck und die SPD in Rheinland-Pfalz jetzt mit einer konkreten Initiative. Das Kabinett in Rheinland-Pfalz hat heute den Gesetzentwurf für ein Mindestlohngesetz beschlossen.

Die Eckpunkte:

• Der Mindestlohn wird als Stundenlohn festgesetzt. Jeder Arbeitgeber wird gesetzlich verpflichtet, mindestens den Mindestlohn zu zahlen.
• Tarifliche Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz dürfen den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten.
• Die Höhe des Mindestlohns wird von einer Kommission aus Vertretern der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Wissenschaft vorgeschlagen und vom Bundesarbeitsministerium per Rechtsverordnung festgesetzt.

Der Gesetzentwurf für den Mindestlohn wird bereits am 21. September 2007 im Bundesrat
vorgestellt werden.

Wir sind auf einem guten Weg. Wir haben uns in vielen Punkten bereits gegen den massiven Widerstand der Union durchgesetzt. Jetzt gilt es, diesen Weg konsequent zu Ende zu gehen. Wir wollen den vielen Menschen, die trotz Vollzeitarbeit Armutslöhne erhalten, ein existenzsicherndes Erwerbseinkommen gewährleisten.

Das verstehen wir als SPD unter Guter Arbeit!

 

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