Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion
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Berufliche Perspektiven für die bislang befristete beschäftigten Menschen mit geistiger Behinderung bei der Stadt Pforzheim oder ihren Eigenbetrieben zu entwickeln und für eine Weiterbeschäftigung bewährter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sorge zu tragen.
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Einen Inklusionsentwicklungsplan zu entwickeln und darzustellen
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wie viele Menschen mit geistiger Behinderung bei der Stadt Pforzheim und ihren Eigenbetrieben beschäftigt sind,
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an welchen Arbeitsstellen Inklusion von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Stadt Pforzheim und ihren Eigenbetrieben möglich ist,
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wie und in welchem Stellenumfang ein „Inklusionsstellenplan“ für den kommenden Haushalt ausgestaltet werden kann, der den regulären Stellenplan ergänzt, nicht aber ersetzt,
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welche positiven Auswirkungen die Inklusion von Menschen mit seelischer oder geistiger Behinderung im Arbeitsmarkt hat, dabei sind vor allem Auswirkungen auf Selbständigkeit und Teilhabe aber ebenso finanzielle Auswirkungen und Perspektiven im Bereich der Behindertenhilfe zu betrachten.
Begründung:
2008 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft, in dem völkerrechtlichen Vertrag sind die Menschenrechte für die Lebenssituation behinderter Menschen konkretisiert worden, um ihnen die gleichberechtigte Teilhabe bzw. Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Im Übereinkommen finden sich neben grundlegenden Teilen der allgemeinen Menschenrechte viele spezielle Bestimmungen die auf die Lebenssituation behinderter Menschen eingehen, wie z.B. in Artikel 27 zum Thema Arbeit und Beschäftigung oder Artikel 24 für inklusive Bildung.
In Pforzheim ist inklusive Bildung bereits seit längerer Zeit Thema, in Kindertagesstätten und Schulen wird nach Möglichkeiten gesucht, die UN-Konvention umzusetzen, es gibt bereits Kooperationen wie z. B. mit der Schanzschule und Gustav-Heinemann-Schule.
Innerhalb der Arbeitswelt fällt die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention schwer, Menschen mit Behinderung finden nur in Ausnahmefällen einen geeigneten Arbeitsplatz. Umso wichtiger ist es, dass die Stadt Pforzheim hier mit guten Beispielen vorangeht und Menschen mit geistiger Behinderung einen Arbeitsplatz und damit das Recht an Teilhabe ermöglicht.
Die Investition in geeignete Arbeitsplätze hat nicht nur günstige Auswirkungen auf möglichst lange Selbständigkeit behinderter Menschen, sondern bewirkt auch eine langfristige Kostenersparnis im Bereich Behindertenhilfe.
Die SPD-Fraktion beauftragt deshalb die Verwaltung, für die Umsetzung der UN-Konvention auch innerhalb der Stadt Pforzheim und ihren Eigenbetrieben Sorge zu tragen und geeignete Arbeitsplätze für Menschen mit geistiger Behinderung dauerhaft zur Verfügung zu stellen und dazu einen geeigneten Inklusionsstellenplan zu entwickeln.
Dorothea Luppold, Fraktionsvorsitzende
Jacqueline Roos, Stadträtin
Bernhard Schuler, Stadtrat