Regionalzentrum KA-Nordschwarzwald

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Flugblatt der Woche - Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Veröffentlicht am 07.04.2011 in Woche für Woche

Jeden Tag wird in Deutschland gegen das Grundgesetz verstoßen. Denn dort heißt es in Artikel 3: „Niemand darf wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Wie sieht aber die Wirklichkeit aus?

Das sind die Fakten: Frauen verdienen durchschnittlich 23 Prozent weniger als Männer. Sogar bei gleicher Tätigkeit bekommen Frauen 10 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Die Lohnunterschiede betreffen durchgehend alle Ebenen von Beschäftigten. Zahlen der Hans-Böckler-Stiftung bestätigen auch für Frauen in Führungspositionen und gleicher Tätigkeit ein geringeres Gehalt. Auf der Ebene der Hauptabteilungsleiter verdienen Frauen 33 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Was tut die Regierung? Nichts. Schwarz-Gelb vertröstet die Frauen mit Gesprächen und Appellen an die Wirtschaft. Die Bundeskanzlerin erklärt das Thema zum Privatproblem der Frauen, wenn sie sagt, „frau“ solle „selbstbewusst zum Chef gehen“. Wirkungsloser kann Frauenpolitik nicht gemacht werden. Aber es gibt Alternativen: Wenn systematisch Lohndiskriminierung betrieben wird, muss gesetzlich gehandelt werden. Und wir können auch handeln. Der Vorschlag der SPD – ein Entgeltgleichheitsgesetz Die SPD hat Eckpunkte für ein Entgeltgleichheitsgesetz beschlossen, mit der wir die systematische Lohndiskriminierung der Frauen gesetzlich beenden wollen:
  • Die Entgeltstruktur in den Betrieben muss offen gelegt und transparent werden.
  • Die Arbeitgeber müssen verpflichtet werden, Entgeltberichte zu erstellen, anhand derer die Prüfung unmittelbarer und mittelbarer Entgeltdiskriminierung möglich wird.
  • Antidiskriminierungsstellen, Betriebs- und Personalräte und Gewerkschaften müssen mehr Rechte zur Feststellung von Entgeltdiskriminierung erhalten.
  • Wird eine Entgeltdiskriminierung festgestellt, muss sie innerhalb einer festgelegten Frist beseitigt werden.
  • Verstöße gegen die Entgeltgleichheit müssen empfindliche Strafen nach sich ziehen. Es darf nicht billiger sein, ungleiche Löhne zu zahlen, als sich an das Gesetz zu halten.
  • Die Gewerkschaften müssen ein Verbandsklagerecht erhalten, damit die betroffenen Beschäftigten nicht weiter immer alleine gegen eine Diskriminierung klagen müssen.
Andere reden über Frauenpolitik – die SPD handelt. Für Männer und Frauen! Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
 

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