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Das Bundesteilhabegesetz kommt!

Veröffentlicht am 31.05.2016 in Bundespolitik

Bei einer großen Fachtagung im Bundestag hat sich die SPD-Bundestagsfraktion heute mit behindertenpolitischen Expertinnen und Experten über den vorliegenden Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz ausgetauscht. Das Gesetz soll die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen stärken und zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

 

Das Teilhabegesetz ist eines der größten sozialpolitischen Vorhaben in dieser Legislaturperiode. Es soll die UN-Behindertenrechtskonvention weiter umsetzen und die Person in den Mittelpunkt stellen, damit Menschen mit Behinderungen die Unterstützung bekommen, die sie für ein selbstbestimmtes Leben brauchen.

Im Mittelpunkt steht die Reform der Eingliederungshilfe, die aus dem System der Sozialhilfe herausgeführt wird. Zugleich sind deutliche Verbesserungen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen geplant. Das Teilhabegesetz sieht außerdem zahlreiche weitere Maßnahmen vor, beispielsweise um den inklusiven Arbeitsmarkt voranzubringen oder neue, unabhängige Beratungsstrukturen zu schaffen.

Dieser Paradigmenwechsel nach dem Grundsatz „Teilhabe statt Fürsorge“ bringt zugleich verschiedene Neuerungen für die Einrichtungen der Behindertenhilfe, ihre Kostenträger und die Bundesländer mit sich. Als SPD-Bundestagsfraktion freuen wir uns darum sehr, dass wir mit unserer heutigen Fachtagung alle Beteiligten an einen Tisch holen konnten, um mit ihnen in vier Themenforen über das Teilhabegesetz zu diskutieren.

Dabei ist deutlich geworden, wie vielfältig die Perspektiven und Positionen zum vorliegenden Referentenentwurf sind und welche Anpassungsbedarfe von den unterschiedlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern gesehen werden. Mithilfe der heutigen Erkenntnisse und Hinweise werden wir uns konstruktiv am weiteren Gesetzgebungsverfahren beteiligen.

 

Homepage Katja Mast MdB

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