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Daniel Born: „Mit Wahlrechtsausschlüssen muss Schluss sein“

Veröffentlicht am 19.06.2020 in Landespolitik

Der Schwetzinger Landtagsabgeordnete Daniel Born (SPD) hat gemeinsam mit seiner Fraktion und den Abgeordneten der FDP einen Gesetzentwurf zum inklusiven Wahlrecht vorgelegt.

Schwetzingen/Stuttgart. „Die verfassungswidrigen und diskriminierenden Wahlrechtsausschlüsse für bestimmte Menschen mit Behinderungen sind noch immer nicht gestrichen. Dies ist eine frustrierende Erfahrung, die ich in meiner ersten Legislaturperiode machen musste.“ gibt der Wahlkreisabgeordnete offen zu und berichtet: „Grüne, CDU, SPD und FDP haben sich im April 2019 als Kompromiss darauf geeinigt, die verfassungswidrigen Wahlrechtsausschlüsse in den Landesgesetzen befristet auszusetzen.

Das Wahlrecht sollte weiter angepasst werden, wenn die vergleichbaren Regeln im Bundesrecht fixiert sind. Diese Neuregelung im Bund wurde vor einem Jahr beschlossen. Nun erinnert sich die grün-geführte Koalition aber nicht an ihre damaligen Versprechungen. Deshalb bringen wir von SPD und FDP jetzt erneut einen Gesetzentwurf ein, um ein verfassungsgemäßes Wahlrecht in Baden-Württemberg herzustellen.“

Während der Bundestag nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2019 schnell handelte und bereits im Juli 2019 sämtliche relevanten Bundesgesetze anpasste, komme, so Born, Grünschwarz immer noch nicht von der Stelle. Im Landeswahlrecht wurden lediglich die Wahlrechtsausschlüsse bis zum 24.10.2021 außer Kraft gesetzt, ohne jedoch das Prozedere beim Wahlrecht für betreute Menschen auszugestalten. Dies war eine Notlösung, um die Kommunalwahlen im Mai 2019 rechtskonform durchzuführen.

Mit dieser provisorischen Lösung will sich Daniel Born aber nicht zufriedengeben. „Das Wahlrecht ist ein Grundrecht. Darum kann diese provisorische Lösung keine Ermächtigung für Grünschwarz sein, das Problem bis zur Landtagswahl auszusitzen. Wir wollen mit unserem Gesetzesentwurf weitgehend die Regelungen für die Bundestagswahl auf das Landes- und Kommunalwahlrecht übertragen.

Damit erreichen wir Einheitlichkeit und Verlässlichkeit für die Wähler bereits bei der kommenden Landtagswahl. Das allgemeine Wahlrecht ist das Fundament der Demokratie. Daher ist es unerlässlich, dieses umfassend zu gewährleisten.“ erläutert der Sozialdemokrat die Initiative.

Daniel Born kritisiert scharf, dass die Fraktionen von Grünen und CDU nicht bereit waren, an der Gesetzesinitiative mitzuwirken. „Mit Wahlrechtsausschlüssen von behinderten Menschen muss Schluss sein. Und dazu müssen wir handeln. Das Wegducken von Grünschwarz in dieser Frage finde ich unerträglich.“ erklärte Born.

 

Homepage Daniel Born MdL – Vizepräsident des Landtags von Baden-Württemberg

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