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SPD Regionalzentrum Karlsruhe-Nordschwarzwald

Stärkung von Weiterbildung bringt neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt

Veröffentlicht am 02.06.2016 in Bundespolitik

Der Deutsche Bundestag berät heute in 2./3. Lesung das Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz (AWStG). Mit dem AWStG werden mehr Menschen Chancen auf Weiterbildung erhalten. Es geht um Qualifizierungs-, Aufstiegs- und Fachkräftepotentiale sowie mehr Teilhabemöglichkeiten für Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte. 

Künftig werden auch Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die jünger als 45 Jahre sind, die Möglichkeit einer Weiterbildungsfinanzierung der Bundesagentur für Arbeit (BA) erhalten – auch wenn die Qualifizierung außerhalb der Arbeitszeit stattfindet. Zudem können umschulungsbegleitende Hilfen gefördert werden.

Neu ist auch, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer von abschlussbezogenen Weiterbildungen Prämien erhalten, als Anreiz, eine begonnene Ausbildung auch abzuschließen. Insbesondere für die 1,5 Millionen junger Erwachsener ohne Ausbildung, wird damit ein neuer Weg in Ausbildung geebnet. Ferner helfen wir Menschen, die noch nicht über einen Berufsabschluss verfügen, diesen aber gerne nachholen würden, beim Erwerb sprachlicher sowie mathematischer Grundkompetenzen.

Im parlamentarischen Verfahren haben wir uns dafür eingesetzt, dass die bisher befristete Förderung innovativer Ansätze in der aktiven Arbeitsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit entfristet wird. Über diesen Ansatz konnte beispielsweise das sog. „Thüringer Modell“ als Vorläufer der mit dem AWStG beabsichtigten Einführung von Weiterbildungsprämien, erfolgreich erprobt werden.

Mit dem AWStG wird die Sonderregelung zum erleichterten Bezug von Arbeitslosengeld für überwiegend kurz befristete Beschäftigte bis zum 31. Juli 2018 verlängert. Das ist insbesondere für Kreativschaffende von elementarer Bedeutung. Zum Bedauern der SPD-Fraktion war es mit der Union nicht durchsetzbar, die Rahmenfrist, innerhalb derer die Anwartschaftszeit für den Bezug von ALG I erfüllt werden muss, von zwei auf drei Jahre zu verlängern. Dieser Schritt wäre nicht nur für die soziale Absicherung von Kulturschaffenden notwendig, sondern auch in Zeiten der digitalen Arbeitswelt geboten, um die Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung wieder auszudehnen.

 

Homepage Katja Mast MdB

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