Spitzenkandidat Nils Schmid: "Jetzt ist endgültig klar, dass Ministerpräsident Mappus sich keinen Deut um ein Gesetz schert, wenn er seinen Willen durchsetzen will. Das gilt erst recht für das Chancengleichheitsgesetz"
Spitzenkandidat Nils Schmid: "Jetzt ist endgültig klar, dass Ministerpräsident Mappus sich keinen Deut um ein Gesetz schert, wenn er seinen Willen durchsetzen will. Das gilt erst recht für das Chancengleichheitsgesetz"
Die SPD hält ihren Vorwurf aufrecht, Ministerpräsident Mappus habe bei der Benennung von fünf Männern und keiner Frau für den Aufsichtsrat der EnBW gegen das Chancengleichheitsgesetz des Landes verstoßen. Die Landesregierung habe dies in der jetzt vorliegenden Antwort auf eine SPD-Anfrage nicht widerlegen können. "Jetzt ist endgültig klar, dass Ministerpräsident Mappus sich keinen Deut um ein Gesetz schert, wenn er seinen Willen durchsetzen will. Das gilt erst recht für das Chancengleichheitsgesetz", erklärt Nils Schmid, Spitzenkandidat und Fraktionsvizechef der SPD. Nach Paragraf 12 des Gesetzes hätte bei der Nominierung der Aufsichtsratsposten eine paritätische Besetzung mit Männern und Frauen vorgenommen werden müssen. Für die SPD wäre dies schon deshalb wichtig gewesen, um ein Signal für die Gleichberechtigung zu setzen, erklärt Schmid.
Der Spitzenkandidat kündigt an, dass die SPD als Regierungsfraktion verbindliche Quotenregelungen einführen wolle. "Die SPD will erreichen, dass Frauen im Land dieselben Chancen wie Männer erhalten", erklärt Schmid, der auch auf den 100. Internationalen Frauentag am Dienstag hinweist. Baden-Württemberg stehe sowohl international als auch im Vergleich unter den Bundesländern bei den Kennziffern zur Gleichstellung vielfach an letzter Stelle. Das reiche vom Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern bis hin zum Anteil weiblicher Führungskräfte in der Landesverwaltung. Nur 13 Prozent sind von Frauen besetzt. Beschämend ist für Schmid, dass in den Aufsichtsräten großer Unternehmen in Baden-Württemberg mitunter keine einzige Frau vertreten ist.
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