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Senioren diskutieren neue Chancen der Gesundheitsreform

Veröffentlicht am 16.06.2007 in Arbeitsgemeinschaften

Die SPD hat erfolgreich dafür gekämpft, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Gesundheitsreform nicht geschmälert werden. Nun gibt es aber auch zusätzliche Leistungen. Man muss nur genau hingucken. Dabei half uns Ursula Schimanski von der AOK in Pforzheim mit ihrem Vortrag vor der Vereinigung Sozialdemokratischer Seniorinnen und Senioren - AG 60 Plus - in Pforzheim.

Zuzahlungen können jetzt auf breiter Front bei Pillen und sonstigen Medikamenten wegfallen: Der Arzt soll zukünftig keine bestimmten Medikamente mehr verordnen, die mit ihrer Bezeichnung aufgeschrieben werden. Auf dem Rezept steht nur noch der Wirkstoff , der zur Heilbehandlung erforderlich ist. Die Apotheke sucht dann unter den Medikamenten, die diesen Wirkstoff enthalten, die drei preisgünstigsten heraus. Wegen des günstigeren Preises kann dann die Zuzahlung in den meisten Fällen wegfallen. Die Krankenkassen können jetzt Rabattverträge mit der Pharmaindustrie abschließen und haben davon umfangreich Gebrauch gemacht. Viele Arzneimittel werden dadurch billiger, denn die Kassen wollen die ausgehandelten Preisnachlässe an ihre Versicherten weitergeben. Für solche Medikamente brauchen dann in der Regel keine Zuzahlungen geleistet zu werden.
Der Versicherte ist ab sofort nicht nur einfach versichert, sondern er kann über die Auswahl eines bestimmten Tarifs (Wahltarifs) selbst mitbestimmen, wieviel er bezahlen muss. Das funktioniert zum Beispiel so: Am Anfang jedes Jahres steht ihm ein bestimmter Grundbonus zu, der sich nach der Höhe seines Einkommens richtet, nach dem ja auch die Krankenkassenbeiträge berechnet werden, die der Arbeitgeber vom Bruttolohn abzieht. Wenn einer das ganze Jahr - außer den Vorsorgeuntersuchungen - nicht zum Arzt muss, auch nicht ins Krankenhaus, bekommt er den vollen Jahresbonus nach Ablauf des Jahres auf sein Konto gut geschrieben. Für jeden Arztbesuch vermindert sich der Bonus um einen vereinbarten Betrag (Eigenbeteiligung), je nach dem, was einer verdient, ähnlich bei Krankenhausaufenthalten. Es lohnt sich also, sich gesund und fit zu halten. Selbstverständlich stehen auch den Versicherten mit Wahltarif alle Leistungen der Krankenkasse uneingeschränkt zu. Sogenannte Hausarztmodelle haben die Kassen schon seit einigen Jahren angeboten. Sie sind jetzt mehr denn je interessant.
Und noch mehr Neues: Von jetzt an werden alle Schutzimpfungen von den Kassen bezahlt, auch zum Beispiel Zeckenschutzimpfungen, aber nicht Reiseschutz. Väter und Mütter haben jetzt einen Rechtsanspruch auf Rehabilitations- und Vorsorgeleistungen. Die Kosten häuslicher Pflege können in schweren Fällen von den Kassen übernommen werden, zum Beispiel bei vollstationärer Pflege, etwa bei bei Beatmungs- und Wachkomapatienten. Die Kassen übernehmen jetzt auch die Kosten für Akupunktur bei Rückenschmerzen und Arthrose. Weiterhin gelten die Belastungsgrenzen für Zuzahlungen von 1 % für niedrige Einkommen und 2 % für chronisch Kranke.
Die Diskussion ist sehr lebhaft. Lassen Sie sich auf jeden Fall beraten von Ihrer Krankenkasse oder anderen Beratungsstellen, rät die Referentin.
Hermann Baethge

 

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