„Die SPD Fraktion weist die Angriffe der Fraktion WIP/LE/Die Linke entschieden zurück“, so der Fraktionsvorsitzende Ralf Fuhrmann, „die Kollegen haben immer noch nicht den Unter-schied eines Widerspruchs gegen einen Bescheid des Regierungspräsidiums und einer Ver-fassungsbeschwerde der Kommune gegen ein Bundesgesetz verstanden – oder wollen es eben nicht verstehen.“ Die SPD hat sich immer für einen qualitätsvollen ÖPNV und eine Ab-sicherung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt. Dabei war eine reine Privatisie-rung nie unser Ziel, wohl aber die mögliche Zusammenarbeit mit einem Partner. Definierte Mitspracherechte und Einflussmöglichkeiten der Stadt waren immer eine Voraussetzung für die Fortentwicklung des ÖPNV in Pforzheim
Im Gemeinderat stand jetzt aber nur die Entscheidung an, ob ein Widerspruch gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums zur Vergabe des ÖPNV an die RVS nach eingehender Prüfung und Bewertung gemäß der geltenden Gesetzeslage berechtigt und damit aussichts-reich ist. Hier sieht die SPD Fraktion wie die Verwaltung keinen Fehler in der Beurteilung durch das Regierungspräsidium. Also macht ein Widerspruch keinen Sinn und kann keinen Erfolg haben. Das Verfahren wird unnötig verzögert – und eben genau dies ginge einzig und allein zu Lasten der Beschäftigten der SVP! Auf Grund der geltenden Gesetzeslage kann auch später gar keine andere Entscheidung fallen.
„Mit dem Antrag auf Prüfung einer Kommunalverfassungsbeschwerde durch die Verwaltung setzen wir genau an der richtigen Stelle der unserer Meinung nach verfassungswidrigen Bundesgesetzgebung im Personenbeförderungsgesetz an“, so Jacqueline Roos, stellvertre-tende Fraktionsvorsitzende weiter. Dieses Personenbeförderungsgesetz von 2013 verstößt gegen die kommunale Selbstverwaltung! Damit ist jetzt am Beispiel Pforzheims der Kommu-ne, dem Gemeinderat und der Verwaltung der Stadt jede Mitwirkungs- und Beteiligungsmög-lichkeit für den ÖPNV genommen. Dem eigenwirtschaftlichen Antrag der RVS musste nach dem geltenden Bundesgesetz nach Prüfung entsprochen werden. Diese Tragweite ist im Rahmen der Gesetzgebung in den Anhörungen weder vom Deutschen Städtetag noch von den Gewerkschaften entsprechend gesehen worden!
„Die SPD Fraktion hat sehr wohl gerade die Situation und Zukunft der Beschäftigten der SVP im Blick, die vor allem in den letzten Jahren einen großen persönlichen Beitrag zum Erhalt des Stadtverkehrs in Pforzheim gebracht haben und sich jetzt in einer bedrohlichen Situation befinden“, ergänzt Jens Kück, Mitglied Aufsichtsrat der SVP. „Es ist weiter das wichtigste Anliegen der SPD Fraktion neben dem Erhalt der Leistungen und der Qualität des ÖPNV in Pforzheim für die Bürgerinnen und Bürger in den anstehenden schwierigen Verhandlungen vor allem gute Lösungen und Perspektiven für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu errei-chen!“ bekräftigt SVP Aufsichtsrat und Stadtrat Henry Wiedemann.
Ralf Fuhrmann
SPD-Fraktionsvorsitzender