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Mehr Sozialhilfe für Menschen mit Behinderung

Veröffentlicht am 19.03.2015 in Pressemitteilungen

Erwachsene Menschen mit Behinderungen, die bei Angehörigen leben, bekommen zukünftig 80 Euro mehr Sozialhilfe. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kündigte an, dass der Regelsatz auf das Niveau für Alleinstehende angehoben wird. Damit wird eine Entscheidung aus der letzten Legislaturperiode wieder rückgängig gemacht, die für Erwachsene, die weiter im elterlichen Haushalt leben, die Regelbedarfsstufe III eingeführt hatte.

Für 2016 hat Sozialministerin Andrea Nahles eine grundsätzliche Reform der Regelsätze angekündigt. Bis diese in Kraft tritt, soll eine Übergangsregelung gelten, wonach Erwachsene in der Regelbedarfsstufe III den Leistungsumfang der Regelbedarfsstufe I von 399 Euro gewährt bekommen.

„Ich freue mich, dass für volljährige Menschen mit Behinderungen, die wegen ihrer Beeinträchtigung noch zu Hause leben, die Kürzung der Sozialhilfe rückgängig gemacht wird. Diese Menschen mussten seit der Einführung der Regelbedarfsstufe III im Jahr 2011 eine Kürzung ihrer Sozialhilfeleistungen um 20% hinnehmen. Mit der Entscheidung des Bundessozialministeriums wird eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderung aufgehoben“, so die SPD-Abgeordnete Gabriele Katzmarek.

 

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