Regionalzentrum KA-Nordschwarzwald

SPD Regionalzentrum Karlsruhe-Nordschwarzwald

Inklusion in der Schule

Veröffentlicht am 15.06.2010 in Landespolitik

Thomas Knapp lädt zu Veranstaltung in Landtag ein

Wie wird das Recht behinderter Kinder auf einen Platz in der Regelschule in Baden-Württemberg umgesetzt? Wie funktioniert Inklusion* in der Praxis? Was kommt auf die Schulen und die Kommunen zu?

Über diese und weitere Fragen wird bei der Veranstaltung der SPD-Landtagsfraktion „Schule ist für alle da – das Recht auf Inklusion“ am Montag, 28. Juni 2010, Haus des Landtags in Stuttgart, 16.00 bis 19.00 Uhr, diskutiert. Thomas Knapp, SPD-Landtagsabgeordneter für Pforzheim und den Enzkreis, lädt alle Interessierten hierzu recht herzlich ein.

Nachdem Deutschland die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert hat, geht es nicht mehr um das „Ob“, sondern nur noch um das „Wie“ der Inklusion behinderter Kinder in die Regelschule. Betroffene Kinder und deren Eltern haben einen Anspruch auf einen Platz in der allgemein bildenden Schule. „Jedoch reichen die Pläne der Landesregierung nicht aus, um den Anforderungen der der UN-Konvention gerecht zu werden“, so Thomas Knapp. Im Rahmen der Veranstaltung soll deshalb mit Wissenschaftlern, Schulleitungen, Eltern sowie Verbänden diskutiert werden, welche weiteren Maßnahmen im Land notwendig sind.
Weitere Informationen zum Programm sind auf der Homepage der SPD-Landtagsfraktion www.spd.landtag-bw.de, Rubrik „Bildungsaufbruch“ zu finden. Anmeldungen bitte per E-Mail an das Bürgerbüro von Thomas Knapp (mail@thomas-knapp.de) oder per Fax an 0 70 41 / 81 71 82. Anmeldeschluss ist der 21. Juni 2010.

Timo Steinhilper
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*) Inklusion: Im "Handlexikon der Behindertenpädagogik" definiert Andreas Hinz den Ansatz der Inklusion wie als "...allgemeinpädagogische[n] Ansatz, der auf der Basis von Bürgerrechten argumentiert, sich gegen jede gesellschaftliche Marginalisierung wendet und somit allen Menschen das gleiche volle Recht auf individuelle Entwicklung und soziale Teilhabe ungeachtet ihrer persönlichen Unterstützungsbedürfnisse zugesichert sehen will. Für den Bildungsbereich bedeutet dies einen uneingeschränkten Zugang und die unbedingte Zugehörigkeit zu allgemeinen Kindergärten und Schulen des sozialen Umfeldes, die vor der Aufgabe stehen, den individuellen Bedürfnissen aller zu entsprechen - und damit wird dem Verständnis der Inklusion entsprechend jeder Mensch als selbstverständliches Mitglied der Gemeinschaft anerkannt." (Wikipedia)

 

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