MdL Thomas Knapp: "Das Wärmegesetz des Landes klammert Nicht-Wohngebäude aus und wird außerdem in Kürze von einem Bundesgesetz mit klaren Vorgaben außer Kraft gesetzt"
MdL Thomas Knapp: "Das Wärmegesetz des Landes klammert Nicht-Wohngebäude aus und wird außerdem in Kürze von einem Bundesgesetz mit klaren Vorgaben außer Kraft gesetzt"
Die SPD hat Umweltministerin Gönner vorgeworfen, mit ihrem Wärmegesetz die Verpflichtung zu Ökoheizungen nur unzulänglich zu regeln und zugleich blanken Aktionismus gegen den Bund zu betreiben. "Das Wärmegesetz des Landes klammert Nicht-Wohngebäude aus und wird außerdem in Kürze von einem Bundesgesetz mit klaren Vorgaben außer Kraft gesetzt", erklärte Thomas Knapp, energiepolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion.
Die SPD hält die Einbeziehung auch der Nicht-Wohngebäude, beispielsweise Bürogebäude, Universitäten, Schulen, Geschäftsgebäude, in das Gesetz für unverzichtbar. Auch diese müssten in einem überschaubaren Zeithorizont so energetisch saniert werden, dass sie entweder auch Erneuerbare Energien nutzen oder zum Ausgleich stärker wärmegedämmt werden, als die Energieeinsparverordnung dies vorsieht
"Es kann nicht angehen, dass der Staat die Häuslesbauer und Mietwohnungseigentümer zum Einbau von Ökoheizungen verpflichtet, sich selbst aber aus der Verantwortung stiehlt", sagte Knapp.
Doch anstatt sich um eine Verbesserung ihres eigenen Gesetzes zu kümmern, zeige Gönner nur haarspalterisch auf vorgebliche Schwächen des geplanten Bundesgesetzes. Dieses sehe laut Gönner keine ausreichenden Kontrollen und eine unzureichende Nachrüstungspflicht für Altgebäude vor. Das Bundesgesetz erfasse jedoch, so Knapp, alle relevanten Gebäude, also auch öffentliche und private Bürogebäude und Schulen.
Thomas Knapp: "Anstatt ständig auf den Bund zu schimpfen, sollte Frau Gönner lieber auf die CDU-Bundestagsfraktion einwirken, der der Gesetzentwurf von Minister Gabriel bereits zu weit geht."
Sobald das Bundesgesetz in Kraft trete, setze es obendrein alle Regelungen des Landesgesetzes, die hinter dem Bundesgesetz zurückblieben, außer Kraft. Damit entpuppe sich das Landesgesetz letztlich als PR-Gag einer Landesregierung, die für den Klimaschutz wenig übrig hat, wenn es ernst wird und Landesmittel dafür erforderlich sind.
Martin Mendler, Stellv. Pressesprecher der SPD-Fraktion B-W
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