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EU-Parlament öffnet Kommunen die Tür

Veröffentlicht am 21.04.2010 in Europa

Intergroup "Öffentliche Dienstleistungen" befragt Kommunen zur
Beihilfepolitik im Kontext des europäischen Wettbewerbsrechts

Die fraktionsübergreifende Parlamentariergruppe "Öffentliche Dienstleistungen", die sich im Europäischen Parlament insbesondere für die Belange der Kommunen einsetzt, hat heute unter Federführung des deutschen Abgeordneten Peter Simon sowie seines französischen Kollegen Pascal Canfin eine öffentliche länderübergreifende Konsultation aller Kommunen in Europa gestartet. Gegenstand der Konsultation sind staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichszahlungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen.

Bei der Berechung und Gewährung dieser Ausgleichzahlungen ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Unsicherheiten in zahlreichen Kommunen gekommen.

"Damit auch in Zukunft qualitativ hochwertige öffentliche Dienstleistungen zu für jedermann bezahlbaren Preisen in Europa angeboten werden können, müssen wir wissen, welche Probleme auf kommunaler Ebene auftauchen. Deshalb haben wir einen Fragebogen erarbeitet, der eine Bestandsaufnahme darstellen und zukunftsweisend für weitere Schritte sein soll", so Peter Simon, der auch Vize-Präsident der Intergroup "Öffentliche Dienstleistungen" ist.

"Wir brauchen Rechtssicherheit in diesem Feld", so der baden-württembergische SPD-Europaabgeordnete Simon weiter. Die Ergebnisse der Konsultation, die am 10. Mai zu Ende gehen soll, werden dann im Rahmen des nächsten Treffens der Intergroup am 21.Juni 2010 in Brüssel zusammen mit dem Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia diskutiert, um sich hieraus ergebende weitere Handlungsschritte auf den Weg zu bringen.

Hintergrund: Staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichszahlungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen können bestimmten Unternehmen gewährt werden, die mit der Bereitstellung von Dienstleistungen vom allgemeinen wirtschaftlichen Interesse betraut sind. So kann beispielsweise eine lokale Behörde Geldmittel für ein durch eine nichtsstattliche Organisation betriebenes Seniorenheim zur Verfügung stellen ohne eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen. Dies spart zwar Bürokratie- und Verwaltungskosten für die lokale Ebene, vielfach ist aber gar nicht ersichtlich, wann diese Ausnahmen gemacht werden können.

Für Rückfragen: Büro Peter Simon Tel. 0032- 228 47558

 

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