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Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts - Mast: „Fahrverbote unbedingt vermeiden!“

Veröffentlicht am 27.02.2018 in Bundespolitik

Katja Mast: "Vor wenigen Stunden hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sein Urteil zur Zulässigkeit von Fahrverboten verkündet. Das Gericht ist mit seinem ‚Dobrindt-Urteil‘ zu dem Schluss gekommen, dass Kommunen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen können, wenn sie keine anderen Mittel zur Verfügung haben, um die Vorgaben zur Luftreinhaltung einzuhalten. Das Urteil ist ein Warnruf an alle, die glauben, man könnte rechtlich verbindliche Grenzwerte einfach ignorieren.
Nun kommt es darauf an, die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht im Regen stehen zu lassen. Unser Ziel ist es, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge unbedingt
vermieden werden."

„Wir wollen die Kommunen dabei unterstützen, Maßnahmen zu ergreifen, die saubere Luft und bezahlbare Mobilität gleichzeitig sicherstellen. Es braucht vor Ort vor allem neue Mobilitätskonzepte. Mit dem Sofortprogramm ‚Saubere Luft 2017-2020‘ wird die Bundesregierung jährlich 1 Mrd. Euro dafür zur Verfügung stellen. Dazu gehört ein Ausbau des ÖPNV und des Radverkehrs, der Umstieg von Bussen, Taxen und Nutzfahrzeugen auf saubere Antriebe, aber zum Beispiel auch die Förderung gemeinschaftlicher Nutzung von Fahrzeugen. Die technische Nachrüstung von Euro 5 und Euro 6 - Fahrzeugen können einen substantiellen Beitrag leisten, sofern sie technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll sind. Wir werden die Automobilindustrie hier nicht aus der Verantwortung lassen", so die SPD-Abgeordnete.

Mast weiter: "Die von den Herstellern gezahlten Kaufprämien für Neufahrzeuge müssen außerdem von den Unternehmen erhöht werden, da sich viele Besitzer älterer Fahrzeuge ansonsten keinen Neuwagen leisten können. Mit der Einführung einer Musterfeststellungsklage werden wir die Rechtsdurch­setzung für die Verbraucherinnen und Verbraucher verbessern. Damit schaffen wir endlich ein Stück ‚Waffengleichheit‘ zwischen gut bezahlten Rechtsabteilungen und Großkanzleien großer Konzerne und Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich keine solch hochkarätige Rechtsberatung leisten können.“

„Die neue Bundesregierung muss jetzt kurzfristig Länder und Kommunen einladen, um über weitere Maßnahmenpakete zu beraten. Klar ist: Weder Steuerzahler noch Eigentümer dürfen die Zeche zahlen!", so Mast.

 

Homepage Katja Mast MdB

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