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Die Reform der Pflegeversicherung ausrichten an den Werten Solidarität und Würde

Veröffentlicht am 23.10.2007 in Bundespolitik

Seit Einführung im Jahre 1995 hat sich die Pflegeversicherung bewährt. Um ihre hohe Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhalten, muss sie sich den aktuellen und künftigen Herausforderungen einer Gesellschaft des längeren Lebens stellen und an den Werten Solidarität und Würde ausrichten. Das gilt gleichermaßen für Finanzierung, Qualität und Leistungen der Pflege. Die Pflege der Zukunft braucht mehr Gesicht, mehr Zeit und mehr Zuwendung.

Der Bundesparteitag unterstützt die Reform der Pflegeversicherung, weil damit Verbesserungen in der pflegerischen Versorgungsstruktur vorgenommen werden und möglichst lange die häusliche Versorgung aufrecht erhalten wird, eine bessere Vereinbarkeit der Pflege von Angehörigen und Erwerbstätigkeit durch die Einführung einer Pflegezeit ermöglicht wird, die Pflegequalität durch verbindliche Einführung von Qualitätsstandards, durch häufigere Kontrollen und durch eine allgemeinverständliche Veröffentlichung von Qualitätsberichten verbessert wird, Leistungen – insbesondere für die ambulante Pflege zuhause und für altersverwirrte Menschen – verbessert und künftig der Preisentwicklung angepasst werden.

Mit dem Gesetz wird aktivierende Pflege und Rehabilitation besser gefördert. Die Maßnahmen für eine integrierte wohnortnahe Versorgung und Betreuung, die Einrichtung von Pflegestützpunkten mit Pflegeberatern (Fallmanagement), die Möglichkeit, Leistungen gemeinsam mit anderen Pflegebedürftigen abzurufen, helfen den Menschen, solange wie möglich in ihrer angestammten Umgebung zu bleiben, und bieten damit ein Stück Heimat. Dazu trägt auch die neue Pflegezeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von bis zu sechs Monaten bei voller sozialer Absicherung bei.
Oftmals werden Familienmitglieder von heute auf morgen pflegebedürftig. Für uns ist es wichtig, dass berufstätige Angehörige nicht aus finanziellen Gründen daran gehindert werden, dann eine gute Pflege und Betreuung zu organisieren. Deshalb fordern wir die Einführung einer Lohnersatzleistung für die vorgesehene zehntägige Freistellung von der Arbeit. Es entspricht dem Familienbild der SPD, dass sich nicht nur berufstätige Eltern um ihre kranken Kinder kümmern können, sondern auch Kinder im Falle einer plötzlich auftretenden Pflegebedürftigkeit der Eltern für sie da sein können.
Die Pflegebranche ist mit mehr als 750.000 Beschäftigten ein dynamisch wachsender und bedeutender Arbeitsmarkt. Nicht akzeptabel ist die illegale Beschäftigung in der häuslichen Pflege. Sie wird derzeit auf 100.000 Menschen geschätzt. Maßnahmen, die darauf zielen, legale Arbeitsverhältnisse zu schaffen, die bedarfsgerecht, bezahlbar und von den Pflegebedürftigen und Angehörigen akzeptiert werden, sind erforderlich. Die Reform der Pflegeversicherung muss deshalb eng mit einer arbeitsmarktpolitischen Initiative verknüpft werden, die „Gute Arbeit,“ insbesondere faire Löhne, gute Arbeitsbedingungen, Qualifizierung und Vereinbarung von Familie und Beruf zur zentralen Richtschnur auch in dieser Branche erhebt. Attraktivität und Image der Pflegeberufe müssen gefördert, die Fachkräftequalifizierung intensiviert und die Berufsverweildauer erhöht werden.
Damit künftig die Finanzierung der Pflegeversicherung gerecht und nachhaltig gestaltet werden kann, darf in der Perspektive der Solidarausgleich nicht nur auf die gesetzlichen Pflegekassen beschränkt bleiben, sondern muss auch auf die Private Pflegeversicherung erstreckt werden. Als erster Schritt sind in dieser Reform bei der Privaten Pflegeversicherung die Sicherstellung bezahlbarer Tarife und die Mitnahme von Altersrückstellungen beim Versicherungswechsel unverzichtbar.
Die SPD hält fest am Ziel einer Bürgerversicherung Pflege, zu deren Finanzierung alle Einwohner nach ihrer Leistungsfähigkeit beitragen.

 

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