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Bundesgleichstellungsgesetz: Barrierefreiheit voranbringen

Veröffentlicht am 17.03.2016 in Bundespolitik

Am morgigen Donnerstag berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Mit den geplanten Neuerungen soll vor allem die Barrierefreiheit in der Bundesverwaltung verbessert werden.

„Wir freuen uns als SPD-Bundestagsfraktion sehr, dass mit der Gesetzesreform die UN-Behindertenrechtskonvention weiter umgesetzt wird, und wir die gleichberechtigte Teilhabe der rund zehn Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland weiter voranbringen können.

Während bauliche Barrierefreiheit nach dem geltenden BGG nur bei Neubauprojekten her-gestellt werden musste, sollen nun auch die Barrieren in Bestandsbauten angegangen wer-den. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Bundesbehörden bis zum Jahr 2021 darüber berichten, wie es um die Barrierefreiheit in den von ihnen genutzten Gebäuden steht. Als SPD-Bundestagsfraktion ist es uns ein großes Anliegen, dass diese Berichtspflicht im bevorstehenden parlamentarischen Verfahren erweitert wird. Zusätzlich sollen verbindliche und überprüfbare Maßnahmen- und Zeitpläne zum Barrierenabbau erstellt werden. Denn Barri-eren, die wir kennen, müssen wir auch in einem überschaubaren Zeitraum beseitigen.

Dabei wird die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit eine wichtige Rolle spielen. Sie soll durch das weiterentwickelte BGG neu eingerichtet werden und Verwaltung, Wirtschaft und die Zivilgesellschaft bei allen Fragen rund um den Abbau von Barrieren beraten und unterstützen.

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist es außerdem ein wichtiger Fortschritt, dass das neue BGG einen eigenen Paragraphen zu „Verständlichkeit und Leichter Sprache“ bekommen soll. Schriftliche Dokumente von Behörden müssen demnach zukünftig bei Bedarf in leichter Sprache erläutert werden. Dies ist ein Meilenstein für die Inklusion und Selbstbestimmung zahlreicher Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen in Deutschland.“

 

Homepage Katja Mast MdB

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