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Brückenteilzeit | Gesetzentwurf liegt vor Mast: „Arbeitszeiten, die zum Leben passen“

Veröffentlicht am 18.04.2018 in Bundespolitik

Ein erstes zentrales Gesetz aus dem politischen Verantwortungsbereich von Katja Mast ist auf dem Weg. Der Entwurf für ein Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit liegt seit Dienstag vor.

„Die Menschen haben ein Recht auf Arbeitszeiten, die zum Leben passen. Um Kinder zu erziehen, um Eltern zu pflegen, sich intensiver im Verein zu engagieren, oder um eigene Ziele zu verfolgen“, so Mast.

Immer wieder sei sie in den letzten Monaten vor Ort auf das Thema angesprochen worden. So habe sie sich beispielsweise mit dem Frauenbündnis Pforzheim/Enzkreis, dem DGB und Betroffenen ausgetauscht. „Immer wieder wurde der explizite Wunsch an mich herangetragen, hier Klarheit zu schaffen“, so Mast.

Die so genannte Brückenteilzeit ziele auf mehr Planungssicherheit auf beiden Seiten des Arbeitsverhältnisses ab – also für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, so die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion.

„Die Brückenteilzeit nimmt bei allen Beteiligten Druck raus. Und sie hilft, Altersarmut insbesondere von Frauen zu vermeiden. Denn es sind vor allem Frauen, die in der Teilzeitfalle stecken. Für die SPD gehört die Brückenteilzeit zu einem zukunftsweisenden Arbeitsrecht. Deshalb kommt sie jetzt“, so Mast.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig alle Beschäftigten in Betrieben ab 45 Arbeitnehmern ein Recht auf eine befristete Teilzeit-Phase bekommen, die zwischen einem und fünf Jahre dauern kann. Das Gesetz soll für alle Teilzeit-Vereinbarungen gelten, die ab dem 1. Januar 2019 geschlossen werden. Auch wer heute schon in Teilzeit arbeitet, soll künftig seine Arbeitszeiten leichter wieder verlängern können. Nach den jetzt internen Beratungen innerhalb der Regierung und der sie tragenden Fraktionen ist vorgesehen, das Gesetz im dritten Quartal 2018 in den Bundestag einzubringen.

 

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