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Behindertengleichstellungsgesetz: Fortschritt für gleichberechtigte Teilhabe

Veröffentlicht am 13.01.2016 in Bundespolitik

Die Bundesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beschlossen. Die geplanten Neuerungen orientieren sich an der UN-Behindertenrechtskonvention. "Sie werden die gleichberechtigte Teilhabe der rund zehn Millionen Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben in Deutschland weiter voranbringen", so Katja Mast.

„Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass durch die Gesetzesreform endlich klargestellt wird, dass Behinderungen nicht per se einer Person anhaften, sondern oft erst durch Barrieren in der Umwelt entstehen. Folgerichtig zielt das neue BGG vor allem darauf ab, bauliche und kommunikative Barrieren innerhalb der Bundesverwaltung zu beseitigen.

Durch das neue BGG wird die Vielfalt der Kommunikationsformen gestärkt, die Menschen mit Behinderungen nutzen. Dabei ist der Rechtsanspruch auf „Leichte Sprache“ eine besondere Errungenschaft. Barrieren im baulichen Bereich werden zukünftig nicht nur beim Neubau vermieden, sondern sollen nun auch in Bestandsbauten angegangen werden. Dabei wird eine neu einzurichtende Bundesfachstelle für Barrierefreiheit die Verwaltung, Wirtschaft und die Zivilgesellschaft bei Fragen zum Abbau von Barrieren beraten und unterstützen.

Hervorzuheben ist, dass das neue BGG die besondere Situation einer Benachteiligung aus mehreren Gründen, wie beispielsweise Behinderung und Geschlecht, anerkennt. Insbesondere Frauen mit Behinderungen, die leider oft mehrfache Diskriminierung erfahren, profitieren davon. Die Wirksamkeit des BGG soll durch eine neue, bei der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung angesiedelten, Schlichtungsstelle erhöht werden.

Menschen mit Behinderungen sollen ihre Rechte so niederschwellig und zunächst außergerichtlich einfordern können. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Weiterentwicklung des BGG und wird sich im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention konstruktiv am parlamentarischen Verfahren beteiligen.“

 

Homepage Katja Mast MdB

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