Regionalzentrum KA-Nordschwarzwald

SPD Regionalzentrum Karlsruhe-Nordschwarzwald

Ausweitung der Förderung der Schulsozialarbeit

Veröffentlicht am 05.06.2010 in Kreistagsfraktion

Initiative der SPD im Kreistag Karlsruhe:
Ausweitung der Förderung der Schulsozialarbeit

Das Land Baden-Württemberg entzieht sich einmal mehr seiner Verantwortung

Die SPD-Fraktion begrüßt die Resolution des Kreistags Karlsruhe an die baden-württembergische Landesregierung, in der einstimmig eine dauerhafte Finanzierungsbeteiligung des Landes an den Kosten der Schulsozialarbeit gefordert wird.

Nachdem auch der Expertenkreis, der nach dem Amoklauf in Winnenden gebildet worden war, zu dem Ergebnis kommt, dass die Schulsozialarbeit in Baden-Württemberg ausgebaut werden sollte, ist es unverständlich, dass der Landtag die entsprechenden Anträge der SPD im Landtag bisher grundsätzlich abgelehnt hat, zumal ja die Schulsozialarbeit in den 90er Jahren sehr wohl vom Land finanziell gefördert wurde. Somit bleiben auch diese Kosten wieder einmal an den Kommunen hängen.

Um für die finanzschwachen Kommunen einen Anreiz für den Einstieg in die Schulsozialarbeit zu bieten, hatte die SPD-Fraktion bereits vor drei Jahren einen Zuschuss des Landkreises zu diesen Kosten gefordert, der auch vom Kreistag nach ausgiebigen Diskussionen gebilligt wurde, allerdings mit der Einschränkung, dass nur Grund-, Haupt- und Werkrealschulen davon profitieren können.

Dies ist aus heutiger Sicht der SPD-Fraktion nicht ausreichend. Klassenteiler von über 30 Schülern, G8, ständige unausgegorene Reformen in den Schulen, aber auch zunehmende private Konflikte und Aggressionsbereitschaft verlagern die Probleme durchweg in alle Schulen. Die sogenannten „Brennpunktschulen“ sind zur Normalität geworden und betreffen Realschulen und Gymnasien mittlerweile in fast gleichem Umfang wie die Hauptschulen.

Vor diesem Hintergrund fordert die SPD-Fraktion eine Ausweitung der Zuschüsse zur Schulsozialarbeit auch auf Realschulen und Gymnasien. Die hierfür anfallenden Kosten werden mehr als wett gemacht durch die zu erwartende Reduzierung der teuren Fürsorge- und Folgekosten, die bei auffälligen Jugendlichen entstehen und ebenfalls vom Kreis Karlsruhe getragen werden müssen.

 

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