Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Hager, die SPD-Fraktion stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Einlegung einer Kommunalverfassungsbe-schwerde direkt beim Bundesverfassungsgericht gegen §8 Personenbeförderungsgesetz erfolgversprechend sein könnte. Die Einbeziehung externer Berater zur Klärung der Rechts-fragen wird genehmigt.
Begründung:
Die Diskussionen und Entwicklungen in den letzten Monaten und Wochen haben gezeigt, dass die Regelung des Personenbeförderungsgesetzes bezüglich des Vorrangs der Eigen-wirtschaftlichkeit bei der Erbringung des ÖPNV nach Ansicht vieler Bürgerinnen und Bürger, großer Teile des Gemeinderates und auch Mitgliedern der Verwaltung gegen das grundge-setzlich garantierte Recht auf kommunale Selbstverwaltung verstoßen könnte. Die Verwaltung der Stadt Pforzheim als bundesweit ersten Kommune, die nun davon konkret betroffen ist, - hier insbesondere das Rechtsamt - möge daher ggf. unter Einbeziehung ex-terner Berater, prüfen, ob eine Kommunalverfassungsbeschwerde das geeignete Mittel dar-stellt, eine Klärung dieser Rechtsfrage herbeizuführen. Bleibt es bei den bisherigen Regelungen des Personenbeförderungsgesetzes, so steht zu befürchten, dass mittelfristig keine Kommune mehr Einfluss auf den ÖPNV in ihrem Bereich haben wird.
Freundliche Grüße
Ralf Fuhrmann- Fraktionsvorsitzender
Jacqueline Roos - Stv. Fraktionsvorsitzende
Dorothea Luppold - Stadträtin
Ellen Eberle - Stadträtin
Jens Kück - Stadtrat
Henry Wiedemann - Stadtrat