
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Hager,
die SPD Fraktion stellt den Antrag, die Verwaltung möge die Einführung eines „Kulturparketts / Kulturpasses“ nach dem Vorbild des in Mannheim und Heidelberg bereits sehr erfolgreich etablierten „Kulturparketts“ überprüfen und beschließen. Hierbei handelt es sich nicht um eine Unterstützung durch Ermäßigungen, sondern um, für Bedürftige kostenlose Hilfestellung, mit der auch die Menschen erreicht werden können, denen es trotz ermäßigter Eintrittspreise nicht möglich ist, sich eine kulturelle Veranstaltung zu leisten.
Die Idee der Kartenvergabe existiert ähnlich bereits in verschiedenen Städten Deutschlands.
Begründung:
Kultur darf kein Luxus sein, sie sollte zur Grundversorgung gehören, da sie bei der Persönlichkeitsbildung eine wichtige Rolle spielt und somit ein bedeutender Motor für gesellschaftliche Entwicklung ist. Nicht umsonst ist der freie Zugang zur Kultur sogar in der UN-Menschenrechtscharta verankert, somit sollte nicht der Geldbeutel über eine entsprechende Teilhabe entscheiden.
Das Projekt „Kulturparkett“ verfolgt deshalb in erster Linie das Ziel, mehr Menschen die Möglichkeit zu geben, sich am gesellschaftlichen und kulturellen Leben zu beteiligen.
Das „Kulturparkett“ ist dabei Vermittler zwischen Kultureinrichtungen und finanziell benachteiligten Menschen;
Die Initiative wirbt bei den Kulturpartnern um kostenlos zur Verfügung gestellte, Frei‐ und Restkarten. Das Angebot wird auf einer „Kulturparkett-Homepage“ und in Facebook bekannt gegeben. In Zusammenarbeit mit sozialen Einrichtungen werden einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger angesprochen und auf das Angebot aufmerksam gemacht.
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Dort erhalten sie den Kulturpass, mit dem sie sich telefonisch direkt beim jeweiligen Veranstalter eine Karte für die gewünschte Veranstaltung reservieren und sie dann an der Abendkasse abholen können − ohne Vorlage eines Gehaltsnachweises, ohne Stigmatisierung.
Beantragen kann den 12 Monate gültigen Kulturpass jeder Erwachsene, der folgende Leistungen bezieht:
- Leistungen nach SGB II (Hartz IV)
- Leistungen nach SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- weniger als 953 € im Monat Rente.
Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 18 Jahren erhalten den Kinder-Kulturpass, wenn die Eltern Inhaber des Kulturpasses sind oder die Kinder und Jugendlichen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabe-Paket beziehen.

