Die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen:
- die benötigten finanziellen Mittel für den Ausbau der Betreuung von noch nicht dreijährigen Kindern in Kindertagesstätten mit dem Ziel, eine Versorgungsquote von mindestens 34 % zu erreichen, in den Haushalt einzustellen,
- ebenso für den weiteren Ausbau von Plätzen in Kindertagesstätten für drei- bis sechsjährige Kinder ( Regelkindergarten) die dafür benötigten finanziellen Mittel in den Haushalt einzustellen, um möglichst zügig eine Versorgungsquote von 100 % zu erreichen,
- interimsweise durch Einstellung der dafür benötigten Mittel in den Haushalt weitere Plätze in der Schulkindbetreuung zu schaffen bis der Bedarf durch den weiteren Ausbau von Ganztagesschulen abdeckt werden kann, sowie
- vorsorglich einen ausreichenden Betrag für Klageverfahren gegen die Stadt Pforzheim von Eltern, die trotz Rechtsanspruch keinen Platz in einer Kindertagesstätte oder Tagespflege bekommen haben und Schadensersatzansprüche geltend machen, in den Haushalt einzustellen.
Begründung:
Ab dem 01.08.2013 besteht für alle Eltern nicht nur ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, sondern auch auf einen Krippenplatz lt. § 24a SGB VIII.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Kommunen bis zum Stichtag eine Versorgungsquote von 34 % für Kinder unter 3 Jahren in Kindertagesstätten und Tagespflege schaffen. Es ist bereits jetzt absehbar, dass die Kommunen im Westen einerseits die geforderte Versorgungsquote nicht erfüllen können, andererseits in großen Städten wie Pforzheim der Bedarf an Krippenplätzen noch weitaus höher liegt.
Eltern können ab dem 01.08.2013 einen Krippenplatz einklagen. Kann ihnen kein Krippenplatz zur Verfügung gestellt werden, steht ihnen ein Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung ( § 839 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG ) zu.
Da in Pforzheim ein erheblicher Fehlbedarf an Plätzen besteht, sollte ein entsprechender finanzieller Betrag für mögliche Klageverfahren in den Haushalt eingestellt werden.
In Pforzheim gibt es für 575 Kinder einen Krippenplatz in einer Tagesstätte bzw. in Tagespflege, das entspricht einer Versorgungsquote von 18 %. Für den bedarfsgerechten Ausbau müssen bis 2015 voraussichtlich mehrere Millionen Euro an Investitionskosten sowie für Zuschüsse an freie Träger eingeplant werden.
Der gesetzliche Anspruch auf einen Kindergartenplatz kann in Pforzheim ebenfalls nicht erfüllt werden, da derzeit lediglich eine Versorgungsquote von 92 % erreicht wird; auch hier müssen zusätzliche finanzielle Mittel eingeplant werden, diese sind weder im Haushalt 2012 noch in der weiteren Finanzplanung enthalten und müssen umgehend eingestellt werden, da es sich hier um eine gesetzliche Pflichtaufgabe handelt.
Auch für Kinder im schulpflichtigen Alter hat die Kommune ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege vorzuhalten; in Pforzheim stehen derzeit ca. 200 Kinder auf der Warteliste für einen Platz in der Schulkindbetreuung, mehrere Schulen haben keinerlei Schulkindbetreuung. Da der Ausbau der Ganztagesschulen in den nächsten Jahren schrittweise erfolgt, ist es aus Sicht der SPD-Fraktion dringend geboten, für die Interimszeit geeignete Übergangslösungen zu schaffen und die dafür benötigten finanziellen Mittel ebenfalls in die Finanzplanung mit aufzunehmen.
Dorothea Luppold, Fraktionsvorsitzende
Jacqueline Roos, Stadträtin
Bernhard Schuler, Stadtrat