
Einsetzung und Auftrag des Untersuchungsausschusses „Aufarbeitung des Polizeieinsatzes am 30.09.2010 im Stuttgarter Schlossgarten“

Einsetzung und Auftrag des Untersuchungsausschusses „Aufarbeitung des Polizeieinsatzes am 30.09.2010 im Stuttgarter Schlossgarten“
Der Landtag wolle beschließen
einen Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 35 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg einzusetzen
A.
mit dem Auftrag
I. zu untersuchen
1. wann der Termin für die Baumfällarbeiten und damit den Einsatz der Polizei im Schlossgarten auf den 30.09.2010 festgelegt wurde (unter Angabe der Personen, die an der Planung sowie Festlegung dieses Termins beteiligt waren);
2. ob bei diesen Planungen auch andere Termine für den Beginn der Baumfällarbeiten und damit den Einsatz der Polizei in Erwägung gezogen wurden (mit Angabe der Begründung, warum Alternativen ggfs. verworfen wurden);
3. wer entschieden hat, den Beginn des Polizeieinsatz am 30.09.2010 zunächst auf 15:00 Uhr und dann auf 10:00 Uhr festzulegen (mit Angabe der Gründe, warum die jeweiligen Zeitpunkte gewählt wurden);
4. welche Ministerien (mit Angabe der beteiligten Personen) in welcher Weise an den Planungen des Polizeieinsatzes hinsichtlich der Festlegung des konkreten Einsatztages und des Einsatzbeginns beteiligt waren und ob es zutrifft, dass es zum Einsatz der Polizei eine oder mehrere Lagebesprechungen im Staatsministerium gegeben hat (ggfs. mit Angabe der Personen, die daran teilgenommen haben);
5. welches Einsatzkonzept dem Einsatz der Polizei am 30.09.2010 im Schlossgarten zugrunde lag (mit Angabe der Gesamtstärke der Polizeikräfte für den polizeilichen Auftrag am 30.09.2010 insgesamt) und wie sie den Widerspruch erklärt, wonach die Polizei bei ihrer Einsatzplanung am 30.09.2010 davon ausging, dass der Protest gegen den Beginn der Baumfällarbeiten so wie bisher im wesentlichen friedlich
verlaufe, andererseits aber erstmals seit 40 Jahren in Stuttgart den Einsatz von Wasserwerfern einplante;
6. wann die Polizei Kenntnis davon bekommen hat, dass für den 30.09.2010 eine Schülerdemonstration mit Abschlusskundgebung im mittleren Schlossgarten von 12:00 bis 17:00 Uhr bei der Stadt Stuttgart angemeldet war und wann die Polizei die Stadt Stuttgart über den für den 30.09.2010 geplanten Polizeieinsatz im Schlossgarten informiert hat;
7. aufgrund welcher Überlegungen die Polizeiführung zu dem Ergebnis kam, dass das Zeitfenster von weniger als zwei Stunden zwischen dem Beginn des Polizeieinsatzes um 10:00 Uhr bis zum Eintreffen der Schüler zur Abschlusskundgebung im Schlossgarten gegen 12:00 Uhr ausreichend sei, um die geplante Gitterlinie zur Freihaltung des Arbeitsfeldes für die Baumfällung aufzustellen und zu sichern;
8. welche Personen (aus Polizei und Ministerien) in die Entscheidung einbezogen waren, ob der Polizeieinsatz gegen Mittag des 30.09.2010 abgebrochen werden soll (mit Angabe der Gründe, warum dieser Abbruch nicht erfolgte);
9. welche Mitglieder der Landesregierung am 30.09.2010 über den geplanten Einsatz von Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt durch die Polizei (Wasserwerfer, Pfefferspray, Schlagstock) vorab informiert wurden bzw. in die Entscheidung über die allgemeine Freigabe dieser Hilfsmittel einbezogen waren;
10. wie die Blockade von Polizeifahrzeugen am 30.09.2010 sowie der Widerstand gegen polizeiliche Anordnungen rechtlich zu bewerten ist,
unter Hinzuziehung des bis spätestens 2. 11. 2010 ergehenden Berichts der Landesregierung zum Antrag der SPD-Fraktion vom 11. 10. 2010 (Drs. 14/7043) „Aufarbeitung des Polizeieinsatzes am 30. 9. 2010 im Schlossgarten Stuttgart“ und des dort zur Vorlage beantragten Abschlussberichts der Polizei zu diesem Einsatz.
II. dem Landtag bis zum 31. 1. 2011 über die Untersuchungsergebnisse zu berichten, eine Bewertung der Ergebnisse vorzulegen und Vorschläge zu unterbreiten, die geeignet sind, Vorgänge wie am 30. 9. 2010 im Stuttgarter Schlossgarten in Zukunft zu vermeiden.
B. Es ist hierzu ein Untersuchungsausschuss mit 10 Mitgliedern zu bilden, in dem die im Landtag vertretenen Fraktionen im Verhältnis von 5 (CDU) : 3 (SPD) : 1 (FDP) : 1 (GRÜNE) vertreten sind.
Stuttgart, 19. 10. 2010 Claus Schmiedel und Fraktion
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