Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
die SPD- Fraktion beabsichtigt, in der Gemeinsamen Sitzung des Gemeinsamen Schulbeirates,
des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Soziales und Beschäftigung am Donnerstag,
den 02. Februar 2017, einen Änderungsantrag zur Vorlage Q 0929 zu stellen.
Wir würden uns freuen, wenn Sie dies in Ihren Fraktions- oder Gruppierungssitzungen diskutieren würden, um sich dann vielleicht zu entschließen, mit uns einen gemeinsamen Antrag auf den Weg zu bringen.
Antragsvorschlag:
Grundsätzlich vertritt die SPD- Fraktion die Auffassung, dass Bildung und Betreuung von Anfang an kostenfrei sein sollten, Kindern sollte ein Grundrecht auf kostenfreie Bildung zustehen. Solange dafür nicht entweder politische Mehrheiten und/ oder ausreichend finanzielle Handlungsspielräume beste- hen, muss die finanzielle Belastung von Familien für Bildungs- und Betreuungsangebote sozial aus- gewogen gestaltet werden. Gerade wo die Bildung im Vordergrund steht, sollte eine Teilhabe für alle Kinder unabhängig von der sozialen Lage der Eltern ermöglicht werden.
Wir beantragen daher mit Blick auf eine sozial verträglichere und gerechtere Beteiligung von Eltern an Gebühren für Bildung und Betreuung eine möglichst gerechte Verteilung auf die unterschiedlichen Einkommensgruppen, wobei gelten muss, dass starke Schultern mehr zu tragen haben als schwächere Schultern.
Wir beantragen daher:
- eine Erhöhung der Elternbeiträge zum 01.01.2017 von 10 % statt der vorgesehenen 15 % für Kinder, die den Kindergarten besuchen und damit ein wichtiges vorschulisches Bildungsangebot nutzen, das für die Vorbereitung auf den Schulbesuch vor allem der Bildung der Kinder zu Gute kommt. Eltern von Kindern zwischen 3 Jahren und Schuleintritt sollten daher mit einer Erhöhung um 10 % einen Beitrag entsprechend den tatsächlichen Kostensteigerungen leisten, nicht aber darüber hinaus.
(Andere Angebote, die gerade auch der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit der Erwerbstätigkeit der Eltern dienen, sollten wie vorgesehen um 15% erhöht werden: Für Kinder unter 3 Jahren und Kinder in der Schulkind- oder Hortbetreuung sowie in den Angeboten der Kernzeitbetreuung als auch ergänzender oder alternative Betreuung (Nordstadtgrundschule, Interimsangebot Waldschule Büchenbronn)
Zudem beantragen wir,
- dass insgesamt die Struktur der Gebühren für Bildungs- und Betreuungsangebote überarbeitet wird, mit dem Ziel, Familien entsprechend ihrer jeweiligen tatsächlichen finanziellen Leistungsfähig- keit bei den Gebühren heranzuziehen.
- Dass künftig eine jährliche Anpassung entsprechend den Landesempfehlungen der Kommunalen Spitzenverbände und Kirchen durch die Verwaltung vorgenommen und den entsprechenden Ausschüssen vorgestellt wird.
- wie in der Vorlage angeregt eine komplette Überarbeitung des Pforzheim Pass, wobei der Schwer- punkt auf Leistungen zu setzen ist, die unmittelbar den Kindern von sozial schwächeren Familien zu Gute kommen.
Falls IhreFraktion/Gruppierung nach Ihren Vorberatungen diesen unseren Weg unterstützen kann, sind wir gerne bereit, einen gemeinsamen fraktions-/gruppierungsübergreifenden Antrag zu stellen. Finanzierungsvorschläge bringen wir dann gerne ein, freuen uns aber auch über Rückmeldungen von Ihnen.