Katja Mast hat anlässlich des Tages des Grundgesetzes am 23. Mai dessen Bedeutung betont. „Wenn es dieses Regelwerk nicht gebe – man müsste es erfinden“, so Mast. Es sei das beste Gesetz, dass es in Deutschland gebe.
Katja Mast hat anlässlich des Tages des Grundgesetzes am 23. Mai dessen Bedeutung betont. „Wenn es dieses Regelwerk nicht gebe – man müsste es erfinden“, so Mast. Es sei das beste Gesetz, dass es in Deutschland gebe.
„Es gilt weltweit als Vorbild für den Aufbau eines demokratischen Rechtstaates. Es zeigt sich wehrhaft, wenn unsere Demokratie in Gefahr ist. Und es sichert uns allen Freiheitsrechte zu, um die uns viele in der Welt beneiden“, so Mast.
„Es ist verständlich und klar – gerade dort wo es um die Grundrechte geht. Man liest die Sätze. Sie sind prägnant und deutlich – ohne Wenn und Aber“, so Mast. Sie selbst spüre diese Verantwortung unmittelbar in Ihrer politischen Arbeit, sagt Mast.
„Auch nach 14 Jahren in der Bundespolitik ist es für mich nicht selbstverständlich, dass mein freies Mandat explizit in Artikel 38 geregelt ist“, so Mast. Das sei für sie immer eine ganz besondere Verpflichtung.
Für ein weiteres Grundrecht setzt sich Mast seit langem ein. „Ich finde, dass Kinderrechte als Grundrecht in unsere Verfassung gehören. Denn: Kinder sind eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten. Kindergrundrechte stärken Familien“, betont Mast, die als stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion für den Bereich Familie zuständig ist.
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Otto Wels, historische Rede 23.3.1933 gegen das Ermächtigungsgesetz, *15.9.1873, gest. 16.9.1939
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