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"Wichtiger Etappenerfolg im Bereich Daseinsvorsorge für Städte und Gemeinden"

Veröffentlicht am 24.11.2011 in Europa

Peter Simon MdEP

Europäische Kommission greift zentrale Forderungen des Simon-Berichts zur Reform der EU-Beihilfevorschriften für öffentliche Dienstleistungen auf

Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia hat im Rahmen der heutigen Anhörung im Wirtschafts- und Währungsausschusses des Europäischen Parlaments angekündigt, dass die Europäische Kommission in den neuen EU-Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) zentrale Forderungen des Simon-Berichts, der letzte Woche mit großer Mehrheit im Plenum angenommen wurde, berücksichtigen und die derzeitigen Entwürfe dementsprechend anpassen wird.

"Kommissar Almunia hat unsere klare Botschaft verstanden. Er wird den Forderungen des Europäischen Parlaments Rechnung tragen und die Beihilfevorschriften an wichtigen Stellen nachbessern. Das ist ein wichtiger Etappenerfolg für die Erbringer und Auftraggeber öffentlicher Dienstleistungen, da so durch wirklich passgenaue und verhältnismäßige Regeln nicht nur der Verwaltungsaufwand unserer Städte und Gemeinden reduziert sondern die Inanspruchnahme staatlicher Ausgleichszahlungen erleichtert wird", unterstreicht der baden-württembergische Europaabgeordnete Peter SIMON.

Zu den Forderungen des Simon-Berichts, die die Kommission nunmehr zugesagt hat aufzugreifen, zählen u. a. die Erhöhung des allgemeinen Schwellenwerts zur Befreiung von der Notifizierungspflicht, also die Pflicht, eine zu erhaltende Beihilfe, bei der Kommission vorab in einem komplizierten Verfahren anzumelden und genehmigen zu lassen sowie eine spezielle Ausnahmevorschrift (De Minimis-Regelung) für rein lokal relevante Dienstleistungen. Zudem will die Europäische Kommission in den neuen Vorschriften jetzt auch entsprechend der Forderung des Simon-Berichts der Besonderheit sozialer Dienstleistungen wie z. B. Krankenhäuser oder Pflegeheime noch stärker Rechnung zu tragen, indem sie beispielsweise noch mehr Bereiche der sozialen Dienstleistungen von der Meldepflicht befreit. "Die Zugeständnisse von Kommissar Almunia sind gar nicht hoch genug zu werten. Es hat sich ganz im Sinne der Erbringer und Auftraggeber öffentlicher Dienstleitungen ausgezahlt, dass wir bei der Abstimmung über meinen Bericht im Plenum des Europäischen Parlaments vergangene Woche parteiübergreifend an einem Strang gezogen und ein deutliches Signal der
Geschlossenheit bei diesem Thema an die Europäische Kommission gesendet haben" so Peter SIMON abschließend.

Die neuen EU-Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinen wirtschaftlichen Interesse werden voraussichtlich gegen Ende des Jahres von der Europäischen Kommission vorgelegt und sollen Ende Januar 2012 in Kraft treten.

Für weitere Informationen: Büro Peter Simon, Tel. +32 228 47558

 

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