
Peter Simon, MdEP
Sicherung von Sparbüchern und Girokonten nach Abstimmung im Wirtschaftsausschuss entscheidenden Schritt weiter

Sicherung von Sparbüchern und Girokonten nach Abstimmung im Wirtschaftsausschuss entscheidenden Schritt weiter
Bankkunden können erst einmal durchatmen: Sie sollen europaweit nicht nur einen noch besseren Schutz für ihre Gelder erhalten, sondern dabei auch nach wie vor auf bewährte und erfolgreiche Sicherungssysteme, wie beispielsweise der deutschen Privatbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken, vertrauen können.
Der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Währung im Europäischen Parlament folgte damit in seiner Abstimmung am Dienstag über die entsprechende gesetzliche Neuregelung zu den Einlagensicherungssystemen in der EU in allen wesentlichen Punkten fast geschlossen dem Vorschlag des baden-württembergischen SPD-Europaabgeordneten Peter SIMON. "Der ursprünglich von der EU-Kommission hierzu vorgelegte Vorschlag war viel zu einseitig und trug der Vielfalt des Bankenmarktes und den bestehenden Sicherungssystemen keine Rechnung. Die strikte Gleichmacherei hätte beispielsweise das unbegründete Aus für die jahrzehntelang bewährten und klar am Kunden ausgerichteten deutschen Schutzsysteme der Sparkassen und Volksbanken bedeutet."
"Der nun vom Ausschuss angenommen Vorschlag spricht sich dagegen eindeutig für das Fortbestehen von Institutssicherungssystemen, wie beispielsweise dem der Sparkassen und Genossenschaftsbanken, aus", unterstrich der Berichterstatter. Möglich wurde das durch die Formulierung gemeinsamer europäischer Anforderungen an alle Sicherungssysteme bei gleichzeitig größtmöglicher Flexibilität bei deren Ausgestaltung auf Ebene der Mitgliedstaaten.
Zukünftig sollen Banken im Voraus ausreichend Finanzmittel in Fonds einzahlen, so dass im Krisenfall am Ende nicht der Staat und damit der Steuerzahler die Folgen des Handelns der Kreditinstitute tragen müssen. Die Fonds sollen jeweils eine Höhe von 1,5 Prozent der geschützten Einlagen erreichen und zu mindestens 90 Prozent aus Barmitteln und höchstens 10 Prozent durch risikoarme Aktiva der Kreditinstitute gespeist werden. Ziel ist es weiterhin, im Falle des Zusammenbruchs einer Bank, die Guthaben bis zu einer Höhe von 100.000 Euro innerhalb von fünf Werktagen zu erstatten.
"Dank dieser Anforderungen steht eindeutig der Sparerschutz im Mittelpunkt. Die Bankkunden können so europaweit auf ein fundiertes Sicherheitsnetz für ihre Gelder vertrauen und das unabhängig davon, ob sie ihre Einlagen bei einer Privatbank, einer Sparkasse oder einer Genossenschaftsbank haben", betonte Peter SIMON.
Nach der Abstimmung im Ausschuss beginnen nunmehr die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten. Die Abstimmung im Plenum wird voraussichtlich im September 2011 erfolgen.
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